ZWEITMEINUNG BEI KNIEENDOPROTHESE
Seit Februar 2021 haben wir die offizielle Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung als Zweitmeiner zur Indikation von Knieendoprothesen.
Was bedeutet das: Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie eine zweite Meinung vor einer Endoprothesen-Operation am Knie wünschen, egal ob es eine komplette Endoprothese ist oder eine sogenannte Schlittenprothese – also ein Teilersatz am Kniegelenk. Oft ist dies zum aktuellen Zeitpunkt unserer Meinung nach noch nicht notwendig und entsprechende Beschwerden können mit anderen Mitteln therapiert werden.Teilweise ist vorerst die Durchführung von Physiotherapie ausreichend, oder z.B. eine Zurichtung am Schuh.
Den Zeitpunkt der Operation einer Knieendoprothese stellt der Patient in der Regel selbst – nämlich dann, wenn nichts mehr „geht“. Dies ist individuell sehr verschieden – dem einen genügt es, wenn er mit dem Hund ums Haus gehen kann, der andere wünscht lange Wanderungen. Die zeitliche Indikation zur Operation ist also abhängig vom „Leidensdruck“ des Patienten und natürlich auch von der verbliebenen Beweglichkeit des Knies. Je schlechter die Gelenkbeweglichkeit, umso schlechter ist die Prognose nach der Operation. Der Patient sollte also nicht warten bis er ein steifes Knie hat.
Oft wird auch die Frage gestellt: Bin ich nicht zu alt für ein „künstliches“ Kniegelenk? Die Antwort kann nur sein: Alter ist keine Krankheit und Endoprothesen werden meist bei älteren Patienten implantiert.